In diesem Abschnitt erklären wir dir alles rund um unsere Produkte, geben dir Tipps für deine Planung, erklären technische Zusammenhänge und erzählen über Aktuelles aus dem Bereich Wohnen auf kleinem Raum.
Wer ein Tiny House plant, stößt schnell auf Begriffe wie „genehmigungsfrei“ oder „verfahrensfrei“. Oft werden diese gleich verwendet – juristisch betrachtet gibt es jedoch Unterschiede, die entscheidend sein können. Gleich vorweg: Nur weil kein Bauantrag gestellt werden muss, bedeutet das nicht, dass keine gesetzlichen Vorgaben gelten. Auch wenn ein Tiny House ohne formelles Genehmigungsverfahren errichtet werden darf, bleiben sämtliche baurechtlichen Vorschriften bestehen.
Der Traum vom Tiny House ist für viele ganz klar: wenig Ballast, niedrige Kosten, mehr Freiheit. Doch eine Frage taucht fast immer als Erstes auf:
Brauche ich für ein Tiny House eigentlich eine Baugenehmigung – oder geht das auch ohne? Die kurze Antwort: Meistens ja, manchmal nein. Sobald ein Tiny House dauerhaft auf einem Grundstück steht und zum Wohnen genutzt wird, gilt es rechtlich als Gebäude. Und Gebäude sind in Deutschland in der Regel genehmigungspflichtig.