Nicht jedes Tiny House, Fertighaus oder Modulhaus benötigt eine Baugenehmigung. Hier ein Überblick über die einzelnen Bundesländer und ihre Bauordnungen.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
„Anhang zu § 50 Abs. 1 Verfahrensfreie Vorhaben:
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
„Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a.) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, …“
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauOBln)
„§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, sowie untergeordnete Gebäude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen,…“
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
„§ 55 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m³ umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,…“
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
„ § 61 Verfahrensfreie Vorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,….“
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
„Anlage 2 –Verfahrensfreie Vorhaben nach §60:
ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich.“
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
„Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55:
1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto- Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,….“
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
„Anhang zu § 60 Abs. 1 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen:
Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³- im Außenbereich nicht mehr als 20 m³- Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen…“
NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
„§65 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände…“
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
„§62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände.“
Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO)
„§ 61 Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind:
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche,..“
Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…”
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
„§60 Verfahrensfreie Bauvorhaben,…
(1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
1.Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,…“
Schleswig-Holtstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
„§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³– umbauten Raumes,.“
Thüringen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
„§60 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…“
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