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Tiny House ohne klassisches Baugenehmigungsverfahren in Bayern aufstellen – so geht’s

  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

So lässt sich unser Tiny House Vagabundo GO verfahrensfrei aufstellen. Die Anleitung:


Die sogenannte 75-Kubikmeter Regel in Bayern sorgt seit Jahren für großes Interesse im Tiny House Bereich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebäude mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 75 m³ verfahrensfrei sein – also ohne klassisches Baugenehmigungsverfahren.


Das bedeutet jedoch nicht, dass keine baurechtlichen Vorgaben gelten. Vielmehr hängt die konkrete Einordnung immer von Nutzung, Standort und den jeweiligen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung ab.


Tiny House am Waldrand
Unser flexibles Tiny House Modell Vagabundo GO

Mit dem neuen Vagabundo GO haben wir ein Tiny House entwickelt, das bewusst innerhalb dieser Größenordnung konzipiert wurde – kompakt geplant, vielseitig nutzbar und auf unterschiedliche Einsatzbereiche ausgelegt. Hier kannst du den aktuellen Katalog herunterladen.



Was bedeutet „ohne klassisches Baugenehmigungsverfahren“ eigentlich?


Der Begriff „verfahrensfrei“ wird häufig missverstanden. Er bedeutet nicht, dass ein Gebäude ohne Prüfung oder Regeln aufgestellt werden darf.


Vielmehr heißt es: Ein klassisches Baugenehmigungsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.


Trotzdem müssen weiterhin unter anderem eingehalten werden:


  • Abstandsflächen

  • Bebauungsplan

  • Brandschutz

  • Standsicherheit

  • Energieanforderungen

  • sowie kommunale Vorgaben


Die Verfahrensfreiheit ersetzt also nicht die baurechtlichen Rahmenbedingungen – sie verändert lediglich das Verfahren.



Wie wird die 75-Kubikmeter-Grenze berechnet?


Tiny House Inneneinrichtung
Der Innenraum des Tiny Houses Vagabundo GO

Ein zentraler Punkt ist der sogenannte Bruttorauminhalt. Dieser wird anhand der äußeren Gebäudeabmessungen berechnet – nicht anhand der Wohnfläche.

Dabei werden alle umschlossenen Raumteile berücksichtigt. In bestimmten Fällen kann auch der Bereich unterhalb eines aufgeständerten Gebäudes relevant sein.


Genau deshalb ist die präzise Planung entscheidend, wenn ein Tiny House innerhalb dieser Grenze bleiben soll.


Wir haben das Tiny House Vagabundo GO so gezielt entwickelt, dass diese Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.



Tiny House heißt nicht automatisch „Wohnhaus“


Der Begriff „Tiny House“ wird heute für sehr unterschiedliche Nutzungskonzepte verwendet.

Das Vagabundo GO ist bewusst als flexible, multifunktionale Raumeinheit konzipiert – nicht als klassisches Einfamilienhaus.


Je nach Standort und rechtlicher Einordnung kann ein Tiny House unter 75 m³ beispielsweise genutzt werden als:


  • Homeoffice oder Gartenbüro

  • Kreativstudio oder Atelier

  • Rückzugsort für Wochenenden

  • Gästehaus

  • Yoga- oder Ruhebereich

  • konzentrierter Arbeitsraum


Im Fokus steht dabei die vielseitige Nutzung auf kompakter Fläche – nicht zwingend die dauerhafte Wohnnutzung.



Warum kompakte Gebäude immer gefragter werden


Tiny House Innenansicht
Der Innenraum des Tiny Houses Vagabundo GO lässt sich nach Nutzung anpassen.

Die Nachfrage nach kleinen, effizient geplanten Gebäuden wächst stetig. Gründe dafür sind unter anderem steigende Baukosten, längere Genehmigungsprozesse und der Wunsch nach flexibleren Lebens- und Arbeitsmodellen.


Viele Menschen suchen heute keine große Immobilie mehr, sondern:


  • funktionalen Raum

  • geringere Komplexität

  • flexible Nutzungsmöglichkeiten

  • und eine reduzierte Bauweise


Genau hier setzt das Konzept des Vagabundo GO an.



Was bei der Aufstellung unbedingt zu beachten ist


Auch wenn ein Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein kann, bedeutet das nicht, dass es überall problemlos aufgestellt werden darf.


Entscheidend sind immer:

  • die konkrete Nutzung

  • der Bebauungsplan der Gemeinde

  • die Erschließung des Grundstücks

  • sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben


Besonders wichtig: Im Außenbereich gelten häufig deutlich strengere Regelungen.


Daher ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt in jedem Fall sinnvoll.



Fazit


Tiny House in der Natur
Tiny Living mit Ausblick.

Die 75-Kubikmeter-Regel eröffnet in Bayern interessante Möglichkeiten für kompakte, flexibel nutzbare Gebäude.


Entscheidend ist jedoch immer die richtige Einordnung: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Regel-Freiheit, sondern eine vereinfachte Form des Genehmigungsprozesses unter klar definierten Voraussetzungen.


Mit dem Vagabundo GO wurde ein Tiny House entwickelt, das genau diese Rahmenbedingungen berücksichtigt – kompakt geplant, vielseitig einsetzbar und innerhalb der baurechtlichen Struktur gedacht.




Noch Fragen?


Wir helfen dir gerne, eine individuelle Lösung für dein Projekt zu finden – von der Beratung bis hin zur Installation deines Tiny Houses.


Die Geschäftsführer Michael Leitner und Andreas Müllner









Eure beiden Geschäftsführer von Vagabundo,

Michael und Andreas


Möchtest du mehr über unsere Modelle erfahren und die Preisliste herunterladen? Über den folgenden Link findest du alle wichtigen Informationen zu unseren Tiny Houses. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit herzlich zur Verfügung.



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