Tiny House in Deutschland legal aufstellen – Was 2025 gilt
- Vagabundo Living

- 23. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Okt.

Tiny Houses bieten flexibles, nachhaltiges Wohnen auf kleinem Raum. Doch wer in Deutschland ein Tiny House aufstellen will – dauerhaft oder temporär – muss sich mit dem Baurecht auseinandersetzen. Anders als in den USA gelten Minihäuser hier schnell als gebäudeähnlich und sind damit genehmigungspflichtig. Hier erfährst du, was du 2025 beachten musst.
Baurechtliche Einordnung: Fahrzeug oder Gebäude?
Ob ein Tiny House als Fahrzeug, Ladung oder Gebäude zählt, hängt von der Nutzung ab:
Fahrzeug: Auf Trailer montiert, mobil, als Wohnwagen zugelassen → baurechtlich kein Gebäude.
Ladung: Abnehmbar transportiert, kein fester Wohnsitz → zunächst keine Genehmigung nötig.
Gebäude: Sobald dauerhaft bewohnt → zählt laut Landesbauordnung als bauliche Anlage → Baugenehmigungspflichtig (Gebäudeklasse 1).
GANZ WICHTIG: Ein Tiny House wird also fast immer zum „Gebäude“, sobald du länger an einem Ort wohnst – unabhängig von Rädern oder Fundament.

Wo darf ein Tiny House stehen?
Für dauerhaftes Wohnen:
Nur auf erschlossenen Grundstücken, die laut BauNVO für Wohnnutzung vorgesehen sind (z. B. Wohngebiete, Mischgebiete, Sondergebiete).
Einschränkungen durch Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen (z. B. Dachformen, Farben, Mindestgrößen).
Genehmigung hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab (z. B. in Bayern bis 75 m³ verfahrensfrei - auf Deutsch man benötigt keine Baugenehmigung).
Für Wochenend- oder Feriennutzung:
Auf Grundstücken in Sondergebieten zur Erholung erlaubt.
Meist verfahrensfrei bis 50 m² – Dauerwohnen jedoch nicht gestattet (Ausnahme: Wohnnutzung im Bebauungsplan vorgesehen).
Für reine Nutzung als Wohnwagen:
Keine Baugenehmigung nötig, aber Zulassung als Fahrzeug.
Muss außerhalb der Nutzung einen Stellplatz haben (auf eigenem Grundstück oder genehmigtem Abstellplatz).
Sonderfall Campingplatz:
Auf den meisten Campingplätzen darfst du ein Tiny House ohne Baugenehmigung aufstellen, wenn:
Es max. 50 m² groß und höchstens 3,50 m hoch ist.
Der Platz im Bebauungsplan dauerhafte Wohnnutzung erlaubt.

Anforderungen an ein Tiny House (bei Wohnnutzung)
Für die Genehmigung als Wohnhaus gelten u. a.:
Küche und Bad müssen vorhanden sein
Raumhöhe meist ≥ 2,40 m (mit Ausnahmen)
Gute Lüftung, vor allem bei fensterlosen Bädern
Statik, Brandschutz, ggf. Blitzschutz
Fenster, Türen, Fluchtwege nach LBO
Autarke Tiny Houses
Komplett autarke Tiny Houses (ohne Netzanschluss) sind nur zulässig, wenn:
Das Grundstück erschlossen oder erschließbar ist
Befreiungen vom Anschlusszwang beantragt und genehmigt werden
PV- und Windkraftanlagen oft genehmigungspflichtig sind (z. B. wegen Ortsbild)
6 Dinge, die du vor dem Bau klären solltest:
Ist das Grundstück baurechtlich geeignet (Nutzung, Erschließung)?
Gibt es Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung, die Tiny Houses einschränken?
Werden baurechtliche Mindestanforderungen (Höhe, Fläche etc.) erfüllt?
Gespräch mit dem Bauamt suchen – möglichst frühzeitig
Bauvoranfrage stellen für rechtliche Einschätzung
Nachbarn einbeziehen – ihre Zustimmung kann entscheidend sein
Wenn du Hilfe bei Bauvoranfrage und Bauantrag benötigst, bei uns gibt es alles im Paket. Wenn du dein Traumhaus bei uns bestellst, kümmern wir uns für dich um alles weitere. Schreibe uns gerne eine E-Mail an info@vagabundo-tinyhouse.com
Fazit
Tiny Houses sind in Deutschland erlaubt – aber nicht überall und nicht überall ohne Genehmigung. Wer dauerhaft wohnen will, braucht ein erschlossenes Grundstück, ein genehmigungsfähiges Haus und muss sich mit der Landesbauordnung auseinandersetzen. Gute Planung, rechtliche Beratung und frühzeitige Gespräche mit Behörden sind entscheidend für den Erfolg deines Tiny-House-Projekts.
Noch Fragen?
Wir helfen dir gerne, eine individuelle Lösung für dein Projekt zu finden – von der Beratung bis hin zur Installation deines Tiny Houses.
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