Baurecht und Baugenehmigung
Du hast dir das vagabundo Tiny Haus ausgesucht, das zu dir passt, lässt noch eigene Wünsche einfließen und bestellst. Nach der Fertigung wird dein Haus an den gewünschten Standort geliefert und an das örtliche Versorgungsnetz angeschlossen.
Soweit so einfach, gäbe es nicht noch eine rechtliche Hürde – das deutsche Baurecht.
Anders als in den USA, wo die Tiny Haus Bewegung ihren Ursprung hat - ob klein oder groß, in Deutschland benötigt man eine Baugenehmigung, sobald man etwas baut oder aufstellt. Auch Räder ändern daran nichts. Sobald unsere Häuser abgestellt werden, um sie vorübergehend oder dauerhaft zu bewohnen, gelten sie nicht mehr als Ladung, sondern sind laut Landesbauordnung ein Gebäude der Klasse 1. Eine frühzeitige Abstimmung mit der örtlich zuständigen Baubehörde ist daher sehr zu empfehlen.
Zunächst einmal müssen die Anforderungen an das Grundstück erfüllt sein, d.h. eine bauliche Nutzung zum Zweck des Wohnens muss gegeben sein. Auch die Erschließung, die Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, sowie der Anschluss an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz sind erforderlich, egal ob man eine autarke Versorgung anstrebt oder nicht.
Sind diese Anforderungen und die in der Landesbauordnung verankerten Vorgaben zu den Abstandsflächen erfüllt, wird für dein Vorhaben ein vereinfachter Baugenehmigungsantrag erforderlich sein.
Möchtest du dein vagabundo Tiny Haus lediglich als Ferien - und Wochenendhaus nutzen, kannst du dafür ein speziell ausgewiesenes Sondergrundstück (Freizeitgrundstück) wählen, das der Erholung dient. Oft liegen diese außerhalb, umgeben von Natur. Das Bewohnen ist dann laut Bebauungsplan meist verfahrens-bzw. genehmigungsfrei möglich. Die Nutzung als Hauptwohnsitz ist hier allerdings ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Gemeinde erlaubt dies ausdrücklich in ihrem Bebauungsplan.
Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne einen Kommentar hinterlassen oder uns eine Nachricht an info@vagabundo-tinyhouse.com senden.